Wir möchten hier unsere neue Rubrik vorstellen um für Themen, die uns aktuell wichtig sind, eine Diskussion anzustoßen und auch zu informieren.
In regelmäßigen Abständen werden wir uns aktuellen Themen widmen unter anderem auch über unsere Community-Zooms
In unseren monatlichen Community-Zooms stellen wir Vereine und Organisationen statt, die sich für Frauen und ihre Belange einsetzten.
Der nächste Instagram-Live-Termin ist am 26.09.2024 ab 18:30 Uhr
Bereits im 19 Jahrhundert wurde der Verein internationale Jugendarbeit e.V. unter dem damaligen Namen und Auftrag der ‚Union Internationale des Amies de la jeune Fille“ gegründet. International vernetzt und gut organisiert galt es, jungen Frauen Schutz und ein Dach über dem Kopf zu bieten und zu helfen. Anfänglich als reines Wohnheim für junge Frauen, welche eine sichere Unterkunft benötigen um ihrer Schule und/oder Ausbildung in München nachzugehen, wurde schnell klar, dass manche der Bewohnerinnen mehr Unterstützung in der Bewältigung des Alltages benötigen. Grundsätzlich gilt, dass wir jungen Frauen mit verschiedensten Problemlagen intensive und individuelle Unterstützung anbieten, einen Umgang mit den Auswirkungen von häufig sehr belastenden Lebensverläufen und schwerwiegenden Gewalterfahrungen in der Vergangenheit zu finden. |
Zudem begleiten wir sie in der Entwicklung von schulischen und beruflichen Perspektiven, der Identitätsfindung, Interaktionsgestaltung und allen Belangen, welche die jungen Menschen beschäftigen und bewegen.
In den verschieden intensiv betreuten Bereichen und auch im immer noch bestehenden Wohnheim für junge Frauen, welche sich im Studium oder Ausbildung befinden, begleiten wir junge Menschen an der Schwelle vom Jugend- zum Erwachsenenalter in einer Alterspanne von 14 bis 30 Jahren. https://mlsh.de/
#jugendschutz #ausbildung #münchen #wohnheim #unterstützung #jungefrauen #betreuung
Betreff: Community-Zoom am 23.05.2024 mit Gisela Eichfelder zum Thema: "Von Gewalt betroffen. Was heißt das?" / Zusammenfassung
danke an Gisela Eichfelder aus der Arbeitsgruppe „Zonta says NO“ der Union deutscher Zonta-Clubs für den informativen und inspirierenden Vortrag.
WICHTIG die Betroffene hat niemals Schuld!
Häusliche Gewalt ist ein globales Gesundheitsproblem, auch in Europa – es geht bis zum Femizid im Jahr 2022 wurden 133 Frauen getötet.
Häusliche Gewalt liegt auch vor, wenn sie unabhängig von einem Haushalt innerhalb der Familie oder in aktuellen oder ehemaligen Partnerschaften geschieht.
Ärztinnen und Ärzte sind oft die erste Anlaufstelle für Gewaltbetroffene – hier kompetent und emphatisch nachfragen zu können sollte bereits im Studium vermittelt werden, da sich Gewaltbetroffene eher ihrem Arzt anvertrauen würden, als zur Polizei zu gehen.
Gewalt ist eine Straftat in Deutschland und hat nichts mit "Häuslich" zu tun. Hier besteht eine Dynamik von Macht und Kontrolle im Sinne patriarchalischer Denkmuster. Die Frau ist Besitz. Die Misshandlung dient als Instrument der Kontrolle.
Die gesundheitlichen Folgen für die Überlebenden sind gravierend aber im medizinischen Sektor leider oft unterschätzt.
Es ist für Betroffene ein langer Weg zu einem selbstbestimmten Leben in Freiheit und Sicherheit.
Gewalt gegen Frauen ist eine der häufigsten Menschenrechtsverletzung – gemeinsam können wir etwas verändern"
Mehr Informationen zum Verein findet Ihr unter https://zonta-union.de/
Community-Zoom am 22.04.2024 mit Lydia Dietrich zum Thema: "„Zusammenhang von Gleichstellungspolitik und Gewalt gegen Frauen – die große Gefahr für Frauen durch das Erstarken der Rechten" / Zusammenfassung
danke an Lydia Dietrich (Geschäftsführerin) von der Frauen*hilfe gGmbH für die klaren und starken Worte.
Gleichstellung ist noch nicht erreicht und es ist an uns dieses gesellschaftliche Problem aufzubrechen.
Eine nicht umgesetzte Gleichstellung führt dazu, dass Frauenhäuser eine Endstation für Kinder und ihre Mütter sind. Hier dann die Kindeswohlgefährdung durch den Täter den Ämtern gegenüber sichtbar zu machen gestaltet sich schwierig – ist aber so wichtig damit Kinder nicht mehr leiden müssen.
In dem aktuellen Wahlkampf zu hören "die Bestimmung der Frau ist …" und zu erleben wie Frauen sich instrumentalisieren lassen ist erschreckend.
Die Istanbul-Konvention ist ein starkes Mittel für den Schutz vor Gewalt und auf dem Weg der Gleichstellung – hier muss es dazu kommen, dass wir mehr aufklären und Menschen darauf aufmerksam machen, es wird niemanden etwas weggenommen, sondern alle erhalten einen Zugewinn.
Ein klare Sprache Dinge klar benennen muss dazu führen, dass es nicht zu einer Täter-Opfer-Umkehr kommt.
Nur wenn wir klare Worte für Taten finden können wir auch Gerechtigkeit einfordern.
Hier noch eine Buchempfehlung: Was Männer kosten, der hohe Preis des Patriarchats; Boris von Heesen, Heyne Verlag
Mehr Informationen zum Verein findet Ihr unter www.frauenhilfe-muenchen.de/
Betreff: Zoom-Meeting am 27.02.2024 mit Nina Fuchs zum Thema: "Aufgeben ist keine Option – Über den Mut, Tabus zu brechen und die Gesellschaft verändern zu wollen" / Zusammenfassung
danke an Nina Fuchs (Initiatorin und Vorstandsvorsitzende) von KO – Kein Opfer e.V. für den empathischen Einblick in die Auswirkungen auf ihr Leben. Sowie das aktuelle Wirken und die Planung ihrerseits für die Zukunft.
Wir möchten uns bei allen Teilnehmenden bedanken für den respektvollen Umgang miteinander. Das bei unseren Community-Meetings zu erleben ist immer wieder eine Freude.
Das, was Nina Fuchs 2013 nach einem Besuch in einem Münchner Club betäubt durch K.O.-Tropfen erlebt hat, wirkt sich bis heute auf ihr Leben aus.
Nach sehr vielen Enttäuschungen durch Polizei und Justiz hat sie es geschafft, sich nicht in die von der Öffentlichkeit gesehene Opferrolle drängen zu lassen und hat den Verein "KO – Kein Opfer e.V." gegründet, in dem sie seit 2020 Vorstandsvorsitzende ist.
Zu erkennen, wann die ersten Grenzüberschreitungen in der Jugend begannen und wie ihr hier die eigene Wahrnehmung und Bedürfnisse abgesprochen wurden, gibt ihr heute die Kraft, klare Wort zu finden.
Da es Opfern trotz der Istanbul-Konvention immer noch erleben, wie retraumatisierend die Befragung durch die Polizei und Justiz ist, ist nicht tragbar. Eine Schulung der Polizei sowie Justiz ist unabdingbar und auch dafür kämpft Nina Fuchs.
Konsens im Miteinander kann nicht früh genug erlernt werden und hier ist sowohl Nina Fuchs persönlich mit ihrer eigenen Geschichte als auch der Verein mit einem Konsens-Projekt mit qualifiziertem Personal in Schulen unterwegs, um Kinder und Jugendliche zu unterstützen.
Außerdem sind ihr die von KO – Kein Opfer e.V. organisierten KO-Community Wochenenden für von sexualisierter Gewalt betroffenen Frauen und Personen, die sich als weiblich identifizieren, so wichtig. Zusätzlich ist sie bei Radio Lora regelmäßig mit der Sendung "KO.FM" zu hören.
Über Kein Opfer e.V.
KO e.V. (Kein Opfer e.V.) ist ein im Dezember 2020 in München gegründeter, gemeinnütziger Verein, der sich im Rahmen von Präventions-, Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit mit den Kernthemen sexualisierte Gewalt, K.-o.-Tropfen und der Entwicklung einer Konsenskultur befasst.
Die Vision des Vereins ist es, in einer Welt zu leben, die frei von sexualisierter Gewalt und Gewalt durch K.-o.-Tropfen ist. Eine Welt, in der Opfer nicht mehr hilflos und ohnmächtig sind, sondern Gerechtigkeit erfahren, in der ihre Erlebnisse ernst genommen werden und frei von Tabus und Scham sind. Eine Welt, die von einer Konsenskultur, von Zivilcourage und Zusammenhalt geprägt ist.
Mehr Informationen zum Verein findet Ihr unter www.ko-ev.de/
Betreff: 24.10.2023 - Zusammenfassung Zoom-Meeting zum Thema: „Frauenschutz – ist Kinderschutz“
danke an Ruth Marquardt (TV-Expertin und Buchautorin) vom MitMenschlichkeit e.V. für den empathischen Umgang mit den Teilnehmerinnen.
Wir möchten uns bei allen Teilnehmenden bedanken für den respektvollen Umgang miteinander und den regen Austausch während der Veranstaltung.
Der Verein MitMenschlichkeit e.V. ist bemüht jeweils alle Aspekte der Betroffenen bei Gewalt im sozialen Nahraum im Blick zu behalten, um ihnen und ihren Kindern helfen zu können.
Dem Verein ist es wichtig, in der Gesellschaft ein Bewusstsein zu schaffen damit der Schutz von Betroffenen und ihren Kindern in den Fokus rückt und Hilfen einfacher zugänglich gemacht werden.
Das Netzwerk, welches der Verein aufgebaut hat umfasst unter anderem die psychologische, strafrechtliche sowie finanzielle Aspekte, für die von Gewalt im sozialen Nahraum Betroffene unverzichtbar sind.
Unkomplizierte direkte Hilfe ist das Kredo des Vereins, sofern es gewünscht ist. Jede Betroffene hat ihren eigenen Rhythmus – es ist in Ordnung, den Ausstieg nicht sofort zu schaffen.
Zweck des Vereins:
Wir helfen Kindern, Müttern und Familiensystemen, indem wir:
Aufklären – Vorbeugen – Zuhören - Helfen – Vernetzen - Fördern.
Unsere Hilfen sind unkonventionell und unkompliziert, das bedeutet, wir verzichten auf komplizierte Anträge.
Wir beraten Klient:innen mit eigenen Therapeutinnen sowie mit Therapeut: innen aus unserem Netzwerk.
Außerdem unterstützen wir z.B. Aktionen wie die Wanderausstellung „Was ich anhatte“ oder auch Klientinnen, die wiederum selbst aufklären (Jasmin Scholl: Das Schweigen brechen).
Gern können Sie weitere Details hier auf unserer Homepage finden:
https://www.mitmenschlichkeit.com/
Ruth Marquardt, TV-Expertin und Mutter einer 19jährigen Tochter – legt ihren fachlichen Schwerpunkt auf das Thema häusliche Gewalt und toxische Beziehungen sowie den Ausstieg aus solchen Beziehungen.
Ihr Buch „Wenn Liebe toxisch wird“, geschrieben mit der Anwältin Sandra Günther, erschien am 8.3.2023.
Betreff: 26.07.2023 - Zusammenfassung Zoom-Meeting zum Thema: „Häusliche Gewalt – Möglichkeiten und Grenzen der polizeilichen Intervention“
danke an Andrea Kleim (Kriminalhauptkommissarin) vom Kriminalfachdezernat 10 München K 105 – Beauftragte für Kriminalitätsopfer für den Einblick in die Möglichkeiten der polizeilichen Intervention.
Wir möchten uns bei allen Teilnehmenden bedanken für den respektvollen und emphatischen Umgang miteinander. Die Fragen der Teilnehmenden zu den Möglichkeiten, die die Polizei bei Einsätzen zu Häuslicher Gewalt sowie Stalking usw. hatten, waren sehr interessant und konnten helfen die Arbeit der Polizei besser zu verstehen und welche Grenzen hier gesetzt sind.
Das Kommissariat 105 in München hat momentan 5 Mitarbeiter, die über die verschiedenen Formen von Gewalt beraten. Bei der Beratung nach dem Münchner Unterstützungsmodell gegen häusliche Gewalt (kurz MUM) werden Opfer von häuslicher Gewalt nach einem polizeilich gemeldeten Gewaltvorfall binnen dreier Werktage proaktiv kontaktiert, informiert und beraten.
Das MUM ist eine Kooperation von: Polizeipräsidium München / Frauennotruf München / Frauenhilfe München / Frauen helfen Frauen e.V. , Frauenhaus München / Sozialdienst Katholischer Frauen München / Interventionsstelle des Landkreises München (ILM) / Münchner Informationszentrum für Männer e.V. (MIM)
(Voraussetzung ist, dass die Opfer mit der Weitergabe der personenbezogenen Daten an eine der beratenden Stellen einverstanden sind.)
Zusätzlich gibt es in München die Möglichkeit, an verschieden Präventionskursen teilzunehmen (siehe Anhang).
Andrea Kleim ist Kriminalhauptkommissarin und als Beauftragte der Polizei für Kriminalitätsopfer in München Eingesetzt und beim Kommissariat 105, Prävention und Opferschutz seit vielen Jahren tätig.
Weitere Informationen zu den verschiedenen Kursen und Anlaufstellen der Polizei sind im Flyer, der im Anhang zu finden ist.
Sollten Sie oder ein Mensch in Ihrer Umgebung Hilfe benötigen, können Sie sich an das Hilfetelefon wenden unter 116 016 oder die Website besuchen https://www.hilfetelefon.de/.
Betreff: 09.05.2023 - Zusammenfassung Zoom-Meeting zum Thema: „Sexualisierte Gewalt geht uns alle an“
danke an Mirjam Spies (Dipl.Soz.Päd., Gestalttherapeutin, Traumafachberaterin DeGPT und WenDo-Trainerin) von der Beratungsstelle Frauennotruf München für den Einblick in die umfangreichen Betätigungsfelder.
Mirjam Spies hat uns sehr emphatisch und kompetent über die Arbeit des Frauennotruf München informiert.
Es gab viele Aspekte, die nicht allen Teilnehmerinnen bekannt war, wie zum Beispiel die Pflicht von Arbeitgebern, über Fortbildungen o.ä. zu sexueller Belästigung am Arbeitsplatz im Rahmen des Allgemeinen Gleichstellungsgestzes (AGG) zu informieren.
Der Frauennotruf München ist im Verbund von MUM (Münchner Unterstützungs-Modell gegen Häusliche Gewalt) dieses Unterstützungs-Modell hilft von Gewalt betroffene Menschen direkt an die Stellen zu vermittelt, welche hier zuständig sind, oder auch um keine Lücken bei der Betreuung entstehen zu lassen.
Es wird Wert daraufgelegt, dass auch selbstdefinierte Frauen das Beratungsangeboten in Anspruch nehmen können.
Die kostenlose und anonyme Beratung ist auch für Menschen mit Einschränkungen wie z. B. für Gehörlose, sowie als Beratung in leichter Sprache möglich (die Räumlichkeiten vom Frauennotruf München sind barrierearm).
Über das Krisentelefon gibt es schnelle Unterstützung, sowie Vermittlung an die jeweilig zuständigen Stellen.
#Respect – in diesem Workshop wird sich mit digitaler Gewalt auseinandergesetzt und Strategien aufgezeigt, sich Dieser entgegen zu stellen. Digitale Gewalt hat jede 10te weibliche Person unter 15 Jahren bereits erlebt.
Danke an alle Teilnehmenden für den empathischen und respektvolle Umgang miteinander
Romy Stangl und Alexandra Kugge
Beratungsstelle Frauen*notruf München
Wir sind eine Fachberatungsstelle für Frauen* die sexualisierte Gewalt erlebt haben.
Unser Beratungsangebot
• Wir helfen Frauen*, die sexuelle Belästigung, Übergriffe und Gewalt erlebt haben.
• Frauen* schließt alle Personen ein, die sich als Frau identifizieren.
• Wir stehen in Krisensituationen an Ihrer Seite.
• Wir unterstützen Sie darin, die Folgen von Gewalt zu verarbeiten.
• Wir beantworten Ihre Fragen.
• Wir klären Sie über Ihre Rechte auf.
• Wir entwickeln mit Ihnen Lösungen, damit es Ihnen wieder besser geht.
• Was Sie uns erzählen, das sagen wir nicht weiter.
• Wir stehen unter Schweigepflicht.
• Sie können anonym bleiben, brauchen Ihren Namen nicht zu nennen.
• Unsere Beratung kostet nichts.
In unserer Beratungsstelle beraten wir Betroffene, Angehörige und professionelle Bezugspersonen. Die Beratungen können telefonisch, online oder persönlich stattfinden. Wir können für Frauen* mit Behinderungen die Beratungen in leichter Sprache, mit Assistenz oder auch mit Dolmetscherin anbieten.
Unser Telefon ist zu folgenden Zeiten besetzt:
MO – FR 10-13 Uhr und 15-21 Uhr
außer MI 10-13 Uhr und 18-21 Uhr
Telefon 089 – 763737
Weitere Informationen sind unter https://frauennotruf-muenchen.de/ zu finden.
Betreff: 11.04.2023 - Zusammenfassung – Online Seminar mit lightup zum Thema „Loverboy-Methode“
einen ganz großen Dank an Carina Angelina (Sozialarbeiterin und Traumafachberaterin/-pädagogin) von lightup Germany e. V. für dieses kostenlose sehr informative Seminar zum Thema "Loverboy-Methode".
Zu verstehen und erkennen wie die perfide Art der Anwerbung und das Vorgehen der Loverboys funktioniert, wurde durch dieses Seminar alle Teilnehmer*innen sehr gut vermittelt.
Es ist wichtig zu verstehen, dass Loverboys kriminelle Menschenhändler und Zuhälter sind. Sie haben es oft auf vulnerable Mädchen und junge Frauen aus allen gesellschaftlichen Schichten abgesehen. Zunächst machen sie die Betroffenen mit vorgetäuschter Liebe, Zuneigung und Aufmerksamkeit emotional von sich abhängig und isolieren sie nach und nach von ihrem Umfeld, um sie schließlich meist unter einem Vorwand (z. B. hoher Schulden) in die Prostitution zu drängen und dort auszubeuten.
Die Betroffenen werden von den Tätern als Ware wahrgenommen und so entmenschlicht, um sie in der Prostitution wirtschaftlich und sexuell auszubeuten. Oft geht es mit Erpressungen von heimlich gemachten Videos, einem manipulativen Heiß-Kalt-Spiel (Liebesbeweise und Zuneigung vs. Liebesentzug und Gewalt/Bedrohung) und einer dadurch entstehenden Trauma-Bindung sowie über Kontrolle des sozialen Umfelds und Isolation einher, um Opfer gefügig zu machen.
Es geht hier um organisierte Kriminalität vor der WIR junge Frauen und Mädchen schützen müssen.
Einen weiteren sehr guten Einblick in das Vorgehen der Loverboys gibt dieser Erklärfilm von lightup Germany e. V.: https://www.youtube.com/watch?v=e-bJPHCOgb4&t=18s
Es werden Multiplikator*innen gesucht, die den Workshops in Schulen, Jugendzentren, FSJ-Gruppen etc. durchführen. Mehr Informationen über lightup Germany e.V. finden Sie unter www.lightup-movement.de/multiplikatoren-programm
Mehr Informationen über die Workshop-Angebote finden Sie unter www.lightup-movement.de/workshop-programm
Über den Verein lightup Germany e. V.
Als Jugendorganisation beleuchtet lightup Germany e. V. im Rahmen von Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit die Realität von Menschenhandel - vor allem im Hinblick sexuelle Ausbeutung und Arbeitsausbeutung - sowie die häufig prekären Lebensumstände von in der Prostitution tätigen Personen in Deutschland. Dabei setzt lightup auf die junge Generation und gibt Jugendlichen und jungen Erwachsene eine Plattform, um sich mit ihren Fähigkeiten gegen Menschenhandel und Ausbeutung einzusetzen.
Betreff: 14.03.2023 - Zusammenfassung „Beratungsstelle der Land-Grazien“
Einen ganz großen Dank an Miriam Peters (Gründerin des Vereins Frauen helfen Frauen Sandesneben und Umgebung e.V.) für den Einblick in das schwierige aber unglaublich wichtige Projekt "Land-Grazien e.V.".
Die Land-Grazien gibt es seit dem Februar 2020 um Frauen auf dem Land die Hilfe kostenlos und anonym zukommen zu lassen, die sie dringend benötigen.
Es ist für Frauen, die zumeist nicht die Möglichkeit haben, sich in die nächste Stadt zu begeben, um dort die Hilfsangebote zu nutzen – hier gibt es manchmal Transport Schwierigkeiten, oder auch eine digitale Überwachung durch den Partner.
Der Erstkontakt läuft über die Sozialen-Media-Kanäle (Website und Instagram) um einen Termin sowie einen Treffpunkt zu vereinbaren.
Die Beratungen finden in einem kleinen umgebauten Transporter statt, der zu den Frauen kommt, um Vorort zu beraten. Wichtig ist es, vorab ein Netzwerk aufzubauen, um eine größere Reichweite zu erlangen (z.B. mit Sportvereinen, den Landfrauen usw.).
Ein Angebot, dass es in dieser Form nur einmal in Deutschland gibt – ABER so wichtig wäre für ganz Deutschland.
Es wird Deutschland weit nach Unterstützer*innen gesucht, die das Projekt auch in ihre Region bringen möchten – daher wendet bitte Euch an die Land-Grazien, wenn Ihr hier unterstützen könnt.
Website: https://land-grazien.de/
Instagram: @land_grazien
Bitte unterstützt dieses tolle Projekt gerne auch mit Spenden!
Frauen helfen Frauen Sandesneben und Umgebung e.V.
IBAN: DE84 2305 2750 0081 6381 57
BIC: NOLADE21RZB
Projektvorstellung:
Der Trägerverein Frauen helfen Frauen Sandesneben und Umgebung e.V. ist im Jahr 2020 durch mich gegründet worden. Aktuell hat der Verein ca. 60 Mitglieder*innen und im Sommer 2021 haben wir die Beratungsstelle der LAND-GRAZIEN eröffnet.
Wir beraten Frauen und Kinder, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, im nördlichen Kreis Herzogtum Lauenburg.
Gewaltprävention ist neben der Interventionsarbeit einer unserer Schwerpunkte.
Der Trägerverein mit der Beratungsstelle befindet sich im ländlichen Raum, dies bietet Frauen und Kindern endlich ein Ergänzungsangebot zu dem bestehenden Angebot aus dem südlichen Kreis Herzogtum Lauenburg.
Mit unserem Beratungsmobil erreichen wir die Frauen und Kinder aus den ländlichen
Regionen sicher und anonym, um sie bestmöglich unterstützen zu können.
Als Ergänzung zu der mobilen Beratung haben wir uns auf die digitale Gewaltinterventions- sowie Präventionsarbeit spezialisiert. Hier nutzen wir die unterschiedlichen Social-Media-Kanäle, um alle Altersgruppen zu erreichen. Per Direktnachricht auf den Social-Media-Kanälen sind wir, wie auch telefonisch oder über den gesicherten Chat-Zugang auf unserer Website 24/7 erreichbar. Unsere Angebote sind generell niedrigschwellig und nach den Bedarfen der Frauen und Kinder ausgerichtet.
Betreff: 13.12.2022 - Zusammenfassung „Präsentation des Grevio Berichtes zur Umsetzung der Istanbul Konvention in Deutschland“
wir möchten uns sehr, bei Sabrina Wittmann (Juristin, Sekretariat der Istanbul-Konvention, Europarat) bedanken für den Vortrag und wie sie auf die gestellten Fragen eingegangen ist.
Ein unabhängiges Expertengremium des Europarats hat die Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland evaluiert. Die Gruppe nennt sich GREVIO (Group of Experts on Action against Violence against Women and Domestic Violence – Expertinnen und Experten zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt).
Der Bericht zeigt auf, wo es nach 4 Jahren der Ratifizierung in Deutschland immer noch Defizite gibt – GREVIO gibt keine Vorgaben für die einzelnen Länder. Der Bericht ist eine Bestandsaufnahme und richtet sich an den Bund. Ganzheitliche Konzepte sind gefragt, hier ist der Staat gefordert. Deutschland hat jetzt drei Jahre Zeit, die im Bericht aufgeführten Defizite zu beheben.
Das Umdenken und aufbrechen von Stereotype ist unabdingbar, um die verschiedenen Formen der Gewalt an Mädchen und Frauen zu stoppen. Durch die ungleiche Machtverteilung zwischen Männern und Frauen in Deutschland ist Gender equality bisher nicht erreicht worden. Der Staat sollte Öffentlichkeitsarbeit betreiben um auf die Problematik von Gewalt gegen Frauen aufmerksam zu machen.
Deutschland hat ein Hilfesystem für gewaltbetroffene Frauen, das zumeist von NGOs angeboten wird und den Betroffenen in den verschiedenen Situationen hilft (zB Beratungsstellen). Hier wird das MUM Bündnis in München positiv hervorgehoben, das von GREVIO als gutes Beispiel für die Kooperation der Behörden mit NGOs angesehen wird. Nur fehlt die Koordinierung auf Bundesebene, um die tollen Projekte, die es in den Ländern gibt, auch effektiv auf alle anderen Länder ausweiten zu können. Hier wäre eine langfristige gesicherte finanzielle Förderung ein wichtiger Punkt um ein stabiles Hilfesystem aufzubauen. In Deutschland ist der Ort, in dem eine Frau Wohnt, entscheidend dafür, welche Hilfsangebote sie zur Verfügung hat, da es regional sehr große Unterschiede gibt – hier gibt es z.B. in einigen Regionen mobile Teams, die sich daran ausrichten, was ist das Beste für die Betroffenen.
Wir haben eine vielfältige Gesellschaft und Hilfe muss diskriminierungsfrei angeboten werden.
Die Finanzierung der Hilfeprogramm/Hilfesysteme muss auf Bundesebene erfolgen – auch dieses ist klar in der Istanbul-Konvention festgelegt. Das Menschen die Hilfe benötigen abgewiesen werden, ist nicht hinnehmbar und soll über das Bundesfinanzierungsprogramm geändert werden. Es ist empfohlen, dass es in Frauenhäusern einen Familienplatz pro 10.000 Einwohnern geben muss – dieses ist leider bisher nicht umgesetzt worden. Gewaltbetroffene Frauen sollten wegen fehlender Plätze nicht von Obdachlosigkeit bedroht sein, da dadurch die Trennung vom Partner erschwert wird.
Der Gesundheitssektor ist zumeist die erste Anlaufstelle für gewaltbetroffene Menschen. Es ist wichtig, hier auf Fort- und Weiterbildung zu bestehen. Anonyme Spurensicherung wird als gutes Mittel gesehen, um gerichtsverwertbare Beweise zu sammeln. Hier muss wiederum die Finanzierung gesichert sein. Das Ineinandergreifen der verschiedenen Anlaufstellen ist noch nicht ausreichend, um die Betroffenen zu schützen. Zumeist kommt es zu Retraumatisierungen, da Vorfällen immer wieder geschildert werden müssen.
Hier wird besonders hervorgehoben, dass die Fort- und Weiterbildung im Justizsystem ein Punkt ist, dem bisher nicht genug Aufmerksamkeit geschenkt wurde. Leider ist es in Deutschland so, das Richter nicht zu einer Fort- und Weiterbildung verpflichtet werden können.
Der Staat sollte sich mehr Trauen und Öffentlichkeitsarbeit betreiben um auf die Problematik aufmerksam zu machen.
Das Feedback unter den Teilnehmer*innen war durchweg positiv:
Guter Vortrag und Aufschlussreich / Gute Zusammenfassung sollte mehr Menschen erreichen / Wichtige Informationen auch länderübergreifend / Bericht hilft den Betroffen sehr / Ein Highlight in diesem Jahr mit vielen Anregungen und einer großen Portion Motivation
Sabrina Wittmann ist Juristin und arbeite seit 2021 im Sekretariat der Istanbul-Konvention, wo sie u.a. für die Organisation des Monitorings der deutschsprachigen Konventionsstaaten zuständig ist (DE, AT, LIE), aber auch für eine Anzahl an anderen Staaten, wie die Niederlande, Island und Nordmazedonien. Davor war Sabrina Wittmann acht Jahre lang Juristin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, auch Istanbul-Konvention genannt, gilt in Deutschland seit dem Jahr 2018.
In Deutschland bestehen nach Einschätzung des Europarats noch "gravierende Defizite" beim Schutz von Frauen und Mädchen vor geschlechtsspezifischer Gewalt.
Hier noch die Info zum kroatischen Fall am EGMR (Galovic v. Croatia, no. 45512/11), in dem es um die Strafbestimmung „häusliche Gewalt“ ging, die den typischen Ablauf von HG über einen längeren Zeitraum kriminalisiert: https://hudoc.echr.coe.int/eng?i=001-211592
Und zu den wichtigsten Punkten: hier ist die deutsche Zusammenfassung des Berichts. https://rm.coe.int/executive-summary-grevio-germany-in-german/1680a8693a
Nachfolgend auch der Link zu den Empfehlungen des Staatenkomitees an Deutschland, wo Punkte betreffend die Finanzierung von Frauenhäusern sowie das große Problem des Platzmangels klar angesprochen werden: https://www.coe.int/en/web/istanbul-convention/newsroom/-/asset_publisher/anlInZ5mw6yX/content/13th-meeting-of-the-committee-of-the-parties
Betreff: 07.11.2022 - Zusammenfassung zum Thema und Theaterstück (Nicht)Mütter!
Danke an Barbara Horvath und Lisa Stiegler, Schauspielerinnen am Münchner Residenztheater und Initiatorinnen des kollektiven Rechercheprojekts (Nicht)Mütter! Sowie DJ* Theresa «BiMän» Bittermann für die Einblicke über die musikalische Begleitung des Projekts.
Der Trailer zu dem Stück findet Ihr unter:
https://www.youtube.com/watch?v=qPTyW5pwfsU
Eigene Wünsche, das Umfeld, die gesellschaftliche Erwartungshaltung: wer entscheidet über Mutter oder nicht Mutter sein? Es gibt immer noch unerwünschte Bewertungen über den Körper der Frau, die sich für eine Mutterschaft entschieden hat – von unerwünschten Berührungen des Bauchs bis hin zu Fragen, wann die Figur wieder so wie vor der Schwangerschaft aussehen sollte.
In 22 Interviews sprechen Frauen und weiblich gelesene Personen über ihre Zweifel, Entscheidungen, Geburten und Abbrüche – über ihre Lebensrealitäten als Mütter und Nicht-Mütter. Es kommen in dem Stück viele verschiedene Aspekte des Frau-Seins akustisch mit den Stimmen Interviewten zusammen – eine starke und ausdrucksvolle Umsetzung des Projekts.
Den Frageboden und weitere Erklärungen findet Ihr im Programmheft:
https://www.residenztheater.de/stuecke/detail/nichtmuetter
Am Montag, den 28. November könnt Ihr das Rechercheprojekt in voller Länge im Marstall Theater München sehen – mit anschließendem Publikumsgespräch mit den Schauspielerinnen und Mitfrauen von One Billion Rising München e.V.! Weiterer Termin ist er 14.12.
Betreff: 18.10.2022 - Feedback Zoom zum Thema mit Sarah Seifarth zum Thema: „Psychosoziale Prozessbegleitung – eine spannende Aufgabe im Kontext eines Ermittlungs- und Strafverfahrens“
Im letzten Zoom hatten wir das große Glück mehr zum Thema „Psychosoziale Prozessbegleitung – eine spannende Aufgabe im Kontext eines Ermittlungs- und Strafverfahrens“ mit Sarah Seifarth (Wildwasser München e.V.) zu erfahren.
Danke für das große Vertrauen, welches uns in dieser Runden geschenkt wurde.
Sarah Seifarth konnte uns in diesem Zoom zu dem Thema „Psychosoziale Prozessbegleitung“ einen Einblick geben, über die verschieden Hilfen die im Rahmen eines Verfahrens möglich sind.
Bevor eine Anzeige erstattet wird steht erst einmal alles kann nichts muss!
Bei der Prozessbegleitung können Betroffene in einem Vorgespräch erfahren, was in welcher Reihenfolge passieren wird.
Der Mensch, der hier Hilfe sucht, wird umfassen beraten, über alle Eventualitäten die bei einem Verfahren auf ein zukommen können. Vor der Anzeige bis zu einem Urteil können Jahre vergehen, die die ganze Zeit über von einer Person begleitet werden.
Prozessbegleitung bieten Hilfestellungen und sind Vermittler*innen während des Verfahrens.
Es gibt den Betroffenen die Form von Sicherheit und Mut, um das alles durchzustehen.
Hier bedarf es viel mehr Aufklärung um den Betroffenen einen Weg aufzuzeigen, da sie nicht alleine sind und Ihnen jemand zur Seite steht, damit sie bis zum Ende durchhalten und im Idealfall gestärkt daraus hervorgehen.
„Im Berichtsjahr 2021 für die bundesweite Kriminalitätstatistik der Bundesrepublik Deutschland wurden insgesamt 5.047.860 Straftaten registriert. Betroffene von Straftaten, insbesondere von Sexual- und Gewaltstraftaten, können sich seit dem 1. Januar 2017 im Ermittlungs- und Strafverfahren der Unterstützung durch eine psychosoziale Prozessbegleiterin oder einen psychosozialen Prozessbegleiter bedienen. In diesem Vortrag werde ich einen umfassenden Einblick über die Aufgaben und Unterstützungsmöglichkeiten für Betroffene geben sowie darüber sprechen, welche Rolle die Psychosoziale Prozessbegleiter*innen im Kontext eines Ermittlungs- und Strafverfahren haben und mit Praxisbeispielen den Weg von der Anzeigeerstattung bis zu einem rechtskräftigen Urteil aufzeigen.“
Weitere Informationen sind unter www.wildwasser-muenchen.de zu finden.
Betreff: 13.09.2022 Feedback Zoom zum Thema: „Traumafolgen – Hilfe zur Selbsthilfe“
im letzten Zoom hatten wir das große Glück mehr zum Thema „Traumafolgen – Hilfe zur Selbsthilfe“ mit Stephanie Kramer zu erfahren.
Danke für das große Vertrauen, welches uns in dieser Runden geschenkt wurde, durch die offenen Worte auch über die Schwierigkeiten deutschlandweit Hilfe zu bekommen.
Frau Kramer gab uns einen guten Einblick, was ist ein Trauma, wann und wie können Traumafolgen entstehen und wie können verbale und nonverbale Interventionen helfen uns im Falle eines Traumas zu stabilisieren.
Es ist immer sinnvoll, Betroffene zu ermutigen sich Hilfe zu holen, auch wenn der Auslöser Jahre oder gar Jahrzehnte zurückliegt.
Jeder Mensch hat ein Recht auf ein gutes und gesundes Leben.
Es gibt aber auch die Möglichkeit sich nach einem traumatischen Erlebnis zeitnah Hilfe zu holen. (hier geht es darum, Traumafolgen zu verhindern).
Das erkennen und anerkennen eines Traumas ist der erste Schritt zur Selbsthilfe.
Nicht immer braucht es eine jahrelange Therapie es kann auch manchmal eine Kurzintervention Betroffenen helfen.
Zu Beginn gab es eine Vorstellungsrunde die zu einem wichtigen Bestandteil der Meetings geworden ist, vernetzten ist so wichtig und hilft uns über verschiedene Themen zu informieren und auszutauschen.
Danke an Stephanie Kramer Diplom Sozialpädagogin (FH), Vorstandsvorsitzende im Trauma Hilfe Zentrum München, die uns gut durch den Zoom geführt hat, fragen von Seiten der Teilnehmer*innen mit sehr viel Empathie beantwortet hat und auch weiteren Kontakt angeboten hat.
„Wer an einer Traumafolge leidet, braucht neben wohlwollender, ermutigender Begleitung Hilfe zur Neuorientierung und Unterstützung zur Selbsthilfe…
Nicht selten braucht es ein wenig Mut, um Hilfe und Unterstützung zu fragen und ich mag hierzu gerne ermutigen.“
Weitere Informationen sind unter www.thzm.de zu finden.
Wenn Ihr Infos zu weiteren Standorten von weiteren Hilfezentren in Deutschland benötigt, kontaktiert Stephanie Kramer unter stephanie.kramer@thzm.de
Heute 05.04.2022 geht es um die aktuelle Studie mit dem Titel „Familienrecht in Deutschland – Eine Bestandsaufnahme“
Der Autor des Berichts, hat über mehrere Jahre die Entscheidungsabläufe und ihre Hintergründe in Familiengerichten und Jugendämtern ausgewertet, die die Trennung – vor allem von alleinerziehenden Müttern – von ihren Kindern zur Folge hatten oder deren Trennung zumindest angestrebt wurde.
Die gesamte Studie finden Sie unter:
https://www.familienrecht-in-deutschland.de/studie/
Romy Stangl hat hierzu ein Statement geschrieben, dass wir hier veröffentlichen dürfen.
Diese Studie zeichnet ein klares und erschreckendes Bild über unser Familienrecht und die damit verbundene systematische Schädigung gewaltbetroffener Mütter und Ihrer Kinder, die seitens eines Landes, das eine der reichsten Demokratien dieser Welt ist, geduldet wird. Immer wieder erfahre ich im Austausch mit gewaltbetroffenen Frauen und Ihren Kindern, dass weder die Gefährdung der gewaltbetroffenen Frauen noch die Kindeswohlgefährdung durch das Miterleben häuslicher Gewalt in Umgangs- und Sorgerechtsverfahren eine besondere Berücksichtigung finden. Wie kann das sein? Es besteht teilweise die Annahme, häusliche Gewalt sei mit der Trennung erstmal vorbei. Studien belegen, dass gerade die Trennungsphase als Risikofaktor für gewaltbetroffene Frauen benannt ist, und auch nach der Trennung sind diese Frauen besonders gefährdet, Opfer von schweren Gewalttaten zu werden. Teilweise werden die Folgen der Gewalt für die Mutter - also zum Beispiel Traumatisierung, Depressionen, unsichere wirtschaftliche Verhältnisse und Aufenthalt im Frauenhaus - der Mutter in Verfahren des Familiengerichts sogar negativ ausgelegt. Als Folge von Traumatisierung wirkt sie womöglich labil, ihre Aussage wird von Gutachter*innen als weniger konsistent und glaubwürdig wahrgenommen oder sie zeige Anzeichen einer psychischen Erkrankung. Unbeachtet bleibt dabei oft, dass die Mutter erst durch die Gewalt des Vaters in diese Lage geraten ist.
Zunächst scheinen die gesetzlichen Regelungen, insbesondere in § 26 FamFG, der Anforderung zu entsprechen, dass vorherige Gewalt in Sorge- und Umgangsverfahren berücksichtigt und eine Gefährdung der gewaltbetroffenen Frau und ihrer Kinder ausgeschlossen wird. In der Praxis weisen Gewaltschutzverfahren aber weiterhin Probleme auf wie insbesondere den richterlichen Verzicht auf getrennte Anhörung oder das gerichtliche Hinwirken auf eine vergleichsweise Lösung – beides oft zum Nachteil der Gewaltbetroffenen. Die Gefährdung und psychische Belastung für die Kinder wird in vielen Fällen heruntergespielt, es gilt oft nach wie vor das Dogma „Lieber ein schlagender Vater als gar kein Vater“, oder auch „Nur weil er die Mutter schlägt, ist er noch lange kein schlechter Vater“.
Vor allem in Umgangs- und Sorgeverfahren wird deutlich, dass Behörden und Gerichte die Auswirkungen des Miterlebens sog. häuslicher Gewalt auf Kinder, die strategische Nutzung des Umgangsanspruchs durch Täter zur Erzwingung eines Kontakts mit der Expartnerin und die eingeschränkten Schutzmöglichkeiten über längere Zeit gewaltbetroffener Frauen nicht hinreichend bekannt sind bzw. nicht hinreichend berücksichtigt werden.
Wenden sich betroffene Mütter hilfesuchend an Jugendämter, so wird oft die Erfahrung gemacht, dass man sich derartigen Fällen kaum im gewünschten Maße annimmt. Dabei ist es deren Verpflichtung, Hilfesuchende darin zu unterstützen, dass die Kinder und die Beteiligten geschützt sind. Stattdessen verwenden diese Ämter, in vielen Fällen Aussagen von ratsuchenden Müttern, als Freifahrtschein, für deren Kindesentzug. Kann man dahinter System vermuten? Denn zur gleichen Zeit schießen Väter-Lobbys wie Pilze aus dem Erdboden. Betroffenen Müttern wird es immer schwerer gemacht, für die Sicherheit und den Schutz ihrer Kinder zu sorgen. Sie werden abgestempelt als bindungsintolerante Umgangsverweigerinnen, die den Vätern die Kinder vorenthalten, usw. Natürlich lässt man dabei die Vorgeschichte und früheren Angebote dieser Mütter gerne unter den Tisch fallen, denn das sei ja Vergangenheit und man beschäftige sich nur mit Gegenwart und Zukunft im familiengerichtlichen System.
Fachbehörden und Gerichte müssen sensibler reagieren, dürfen nichts bagatellisieren, müssen die Betroffenen unterstützen und erkennen, dass Kinder von Gewalt gegen die Mutter ebenso betroffen sind wie die Mutter selbst. Der Faktor Zeit spielt hier eine wichtige Rolle. Die Justiz muss sich Zeit lassen für ihre Entscheidung bezüglich der Umgangsregelung, auch Fachpersonal und Menschen anhören, die mit dem Kind zu tun haben wie Sozialarbeiter*innen, Lehrer*innen oder Erzieher*innen. Dem steht immer noch das Beschleunigungsgebot in familiengerichtlichen Verfahren im Weg. Mit Blick auf die staatliche Verpflichtung sicherzustellen, dass die Ausübung des Besuchs- und Sorgerechts nicht die Rechte und die Sicherheit des Gewaltopfers oder der gemeinsamen Kinder gefährdet, ist die deutsche Praxis weiterhin stark verbesserungsbedürftig.
Diese Studie ist ein Spiegel, welcher unserem System in aller Klarheit die traurige Komplexität im Familienrecht und deren Folgen aufzeigt, welchen gewaltbetroffene Mütter und Ihre Kinder ausgesetzt sind. Und ich hoffe, dass sie zu Diskussionen und daraus folgenden Ansätzen zur nachhaltigen Änderung der Handlungs- und Sichtweise im Familienrecht führt. Es sind alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass vorherige Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt in Sorge- und Umgangsverfahren angemessen berücksichtigt wird. Das Miterleben von Gewalt muss als Kindeswohlgefährdung eingestuft werden. Die Sicherheit des Kindes und der Schutz vor Gewalt sollten die wichtigsten Kriterien bei der Kindeswohlprüfung sein. Gewalt gegen die Mutter sollte daher auch bei der Einschätzung der Erziehungsfähigkeit des Vaters berücksichtigt werden. Der Gewalttäter sollte beweisen müssen, dass er Verantwortung für sein Handeln übernimmt, und bereit ist, sein Verhalten zu ändern, z.B. durch Täterarbeit. So lange sollte der Umgang ausgesetzt werden.
Es wird Zeit, endlich eine Angleichung der Gesetze vorzunehmen und eine Rechtsgrundlage zu schaffen, um den Schutz der betroffenen Mütter und deren Kinder zu gewährleisten.
Romy Stangl ist Mutter von zwei Kindern, Angestellte im öffentlichen Dienst, Mitgründerin der „Die Friedensstifter“, Bezirksvertreterin des Landeselternverbandes Realschulen Oberbayern Ost (LEV-RS), Kolumnistin, Moderatorin und Speakerin zu den Themen häusliche Gewalt und Präventionsarbeit an Schulen. Als Menschenrechtsaktivistin engagiert sie sich zum Thema Gewalt im sozialen Nahraum gegen Frauen und Kinder, gemeinsam mit verschieden Frauenrechtsorganisationen für die Rechte von Frauen und Kindern. Seit drei Jahren ist sie Vorstand von One Billion Rising München e. V. Überdies begleitet sie ehrenamtlich Frauen und ihre Kinder, welche von häuslicher Gewalt betroffen sind, auf ihrem Weg aus dieser Situation. Derzeit realisiert sie ein ganzheitliches Schutzhauskonzept für von Gewalt betroffene Frauen, Kinder und Jugendliche. |
Außerdem hat sie das Anti-Gewalt Präventionskonzept für Schulen, „Die Friedensstifter“ mitentwickelt und im Zuge der Entwicklung des Präventionskonzeptes " Die Friedensstifter" für Schulen und Erziehungseinrichtungen, Vorträge zu den Themen Gewaltprävention an Schulen und häusliche/sexualisierte Gewalt ausgearbeitet und diesen bereits erfolgreich auf pädagogischer und politischer Ebene vorgestellt.